Anerkenntnisurteil vom Oberlandesgericht Köln - 15 U 132/09

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin und unter gleichzeitiger Zurückweisung ihres weitergehenden Rechtsmittels wird das am 16.07.2009 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 27. Zivilkammer des Landgerichts Köln – 27 O 41/09 – teilweise abgeändert und die Beklagte verurteilt, an die Klägerin 7.000,00 € nebst Zinsen von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 09.09.2008 zu zahlen.

 

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin zu 17 % und der Beklagten zu 83 % auferlegt.

 

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

 

Die Revision wird nicht zugelassen.


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