Urteil vom Oberlandesgericht Köln - 19 U 145/10

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das am 03.08.2010 verkündete Urteil der 9. Zivilkammer des Landgerichts Aachen – 9 O 379/09 – unter Zurückweisung der weitergehenden Berufung teilweise abgeändert und die Beklagte verurteilt, an die Klägerin weitere 5.697,89 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 31.08.2009 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 13 % und die Beklagte zu 87 %.

Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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