Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 6 W 42/13

Tenor

  • I Auf die sofortige Beschwerde der Gläubigerin wird der Beschluss der 33. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 27.02.2013 teilweise abgeändert. Es wird festgestellt, dass das Arrestverfahren in Höhe eines Betrags von 3.721,00 EUR in der Hauptsache erledigt ist. Die weitergehende sofortige Beschwerde wird zurückgewiesen.

  • II Die Kosten des Verfahrens haben die Gläubigerin zu 57 % und die Schuldnerin zu 43 % zu tragen.


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