Urteil vom Oberlandesgericht Köln - 19 U 193/12

Tenor

  • 1 Die Berufung der Beklagten gegen das am 15.11.2012 verkündete Teilurteil des Landgerichts Köln (-88 O 63/11-) wird zurückgewiesen.

  • 2 Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

  • 3 Dieses Urteil und das Teilurteil des Landgerichts Köln (-88 O 63/11-) sind vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung aus diesem Urteil durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages, in Bezug auf das Teilurteil des Landgerichts durch Sicherheitsleistung in Höhe von Euro 30.000,00 abwenden, wenn nicht der Kläger zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

  • 4 Die Revision wird nicht zugelassen.


12345678910111213141516171819202122232425262728293031323334353637383940414243444546474849505152535455565960616263646566676869707172737475767778798081828384858687888990919293949596979899100101

Zitiert von

Bislang zitiert keine andere Entscheidung dieses Urteil.

Referenzen