Urteil vom Oberlandesgericht Köln - 15 U 54/13

Tenor

Auf die Berufung der Verfügungsbeklagten wird das am 27.03.2013 verkündete Urteil der 28. Zivilkammer des Landgerichts Köln – 28 O 83/13 – abgeändert.

Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung vom 05.03.2013 wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens in beiden Instanzen werden den Verfügungsklägerinnen auferlegt.


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