Urteil vom Oberlandesgericht Köln - 6 U 93/13

Tenor

Die Berufung des Beklagten gegen das am 02.05.2013 verkündete Urteil der 14. Zivilkammer des Landgerichts Köln (14 O 348/12) wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens hat der Beklagte zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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