Urteil vom Oberlandesgericht Köln - 7 SchH 7/12

Tenor

Es wird festgestellt, dass das anwaltsgerichtliche Verfahren Anwaltsgericht Köln 10 EV 202/08 unangemessen lange gedauert hat.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreites werden dem Kläger zu ¼  und dem beklagten Land zu ¾ auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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Zitiert von

Beschluss vom Bundessozialgericht (10. Senat) - B 10 ÜG 2/15 C
1. Juni 2015
B 10 ÜG 2/15 C 1. Juni 2015

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