Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 11 W 16/14

Tenor

Auf sofortige Beschwerde der Antragstellerin vom 26.3.2014 wird der Beschluss der 7. Zivilkammer des Landgerichts Aachen vom 21.3.2014 – 7 O 81/14 – aufgehoben und das Landgericht angewiesen, den Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe nicht mangels hinreichender Aussicht auf Erfolg der beabsichtigten Klage zurückzuweisen.


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