Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 5 U 44/14

Tenor

Der Senat weist die Parteien darauf hin, dass er beabsichtigt, die Berufung gegen das am 07.02.2014 verkündete Urteil der 15. Zivilkammer des Landgerichts Bonn – 15 O 171/13 – gemäß § 522 Abs. 2 ZPO als unbegründet zurückzuweisen.

Der Kläger erhält Gelegenheit zur Stellungnahme zu dem Hinweis innerhalb von drei Wochen ab Zustellung dieses Beschlusses (§ 522 Abs. 2 Satz 3 ZPO).


G r ü n d e:

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen