Urteil vom Oberlandesgericht Köln - 24 U 112/14

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 10. Juni 2014 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer (Einzelrichterin) des Landgerichts Bonn – 2 O 171/13 – wird zurückgewiesen.

Die Kosten der Berufung werden dem Kläger auferlegt.

Das vorliegende und das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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