Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 14 UF 181/14

Tenor

Die Beschwerden der Antragstellerin, des betroffenen Kindes und der Beteiligten zu 2) vom 6. Oktober 2014 gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Köln vom 11. September 2014 werden zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens nach einem Gegenstandswert von 2.000,00 € werden den Beschwerdeführern auferlegt.

Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.


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