Urteil vom Oberlandesgericht Köln - 9 U 91/14

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird am 22.05.2014 verkündete Urteil des Landgerichts Köln - 24 O 4/14 – abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 9.403,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 31.10.2011 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits erster und zweiter Instanz tragen die Klägerin zu 24 % und die Beklagte zu 76 %.

Dieses Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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