Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 28 W 4/16

Tenor

wird die sofortige Beschwerde der Gläubigerin gegen den Beschluss des Landgerichts Bonn vom 13.06.2016 (11 O 16/16) zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat die Gläubigerin zu tragen.

Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.


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