Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 13 W 56/16

Tenor

Die sofortige Beschwerde der Klägerin vom 11. April 2016 gegen den ihren Prozesskostenhilfeantrag vom 10. Dezember 2015 zurückweisenden Beschluss der 17. Zivilkammer des Landgerichts Bonn vom 11. März 2016, dem Senat vorgelegt mit Nichtabhilfebeschluss der Kammer vom 28. April 2016 – 17 O 498/15 – wird zurückgewiesen.


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