Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 19 Sch 9/16

Tenor

Der Antrag der Antragstellerin vom 18.04.2016, den durch das Schiedsgericht, bestehend aus dem Einzelschiedsrichter Prof. Dr. K X, J G I-  und X, Q-V2-N, V3-straße X, XXXXX N, erlassenen Schiedsspruch vom 02.03.2016 aufzuheben, durch den die Antragstellerin verurteilt worden ist, an die Antragsgegnerin 63.248,10 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten ab dem 25.04.2015 zu zahlen, wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Aufhebungsverfahrens trägt die Antragstellerin.

Dieser Beschluss ist vorläufig vollstreckbar.


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