Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 19 U 77/17

Tenor

Die Berufung der Verfügungsbeklagten gegen das am 04.04.2017 verkündete Urteil der 31. Zivilkammer des Landgerichts Köln (31 O 44/17) wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass sich die Vollstreckbarkeit nach diesem Beschluss richtet.

              Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Verfügungsbeklagten auferlegt.

Das angefochtene Urteil und dieser Beschluss sind vorläufig vollstreckbar. Der Verfügungsbeklagten wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Verfügungsklägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.


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Zitiert von

Urteil vom Landgericht Köln - 31 O 84/17
26. Juni 2018
31 O 84/17 26. Juni 2018

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