Urteil vom Oberlandesgericht Köln - 12 U 87/18

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil der 21. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 12.06.2018 zum Az. 21 O 351/17 wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.

Das angefochtene Urteil und dieses Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund beider Urteile vollstreckbaren Betrages abwenden, sofern nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird zugelassen.

Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 5.000 EUR festgesetzt.


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