Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 16 U 72/20

Tenor

Der Senat weist darauf hin, dass beabsichtigt ist, die Berufung des Klägers gegen das am 18.03.2020 verkündete Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Bonn – 1 O 307/19 – nach § 522 Abs. 2 ZPO einstimmig durch Beschluss zurückzuweisen.

Der Kläger erhält Gelegenheit, binnen 3 Wochen ab Zugang dieses Beschlusses zu dem Hinweis Stellung zu nehmen.


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