Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 15 W 4/21

Tenor

Die Beschwerde der Beteiligten vom 17.06.2020 gegen den Beschluss des Landgerichts Köln vom 19.05.2020 - 28 O 139/20 - in der Fassung des Nichtabhilfebeschlusses vom 15.12.2021 wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Beteiligte.


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