Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 19 U 89/21

Tenor

1.       Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Aachen vom 22.04.2021 (1 O 400/20) wird zurückgewiesen.

2.       Die Kosten des Berufungsverfahrens hat der Kläger zu tragen.

3.       Das angefochtene Urteil und dieser Beschluss sind vorläufig vollstreckbar.

4.       Der Gegenstandswert für das Berufungsverfahren wird auf 13.500 € festgesetzt.


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