Urteil vom Oberlandesgericht Köln - 5 U 104/21

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts Aachen vom 14.05.2021 – 4 O 188/20 – teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 35.127,14 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 24.11.2020 Zug um Zug gegen Übergabe und Übereignung des Fahrzeuges Audi Q5 2.0 mit der Fahrgestellnummer A zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz tragen der Kläger zu 7 % und die Beklagte zu 93 %. Die Kosten des Rechtsstreits zweiter Instanz tragen der Kläger zu 8 % und die Beklagte zu 92 %.

Das vorliegende Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Beiden Parteien bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die vollstreckende Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird zugelassen.


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