Urteil vom Oberlandesgericht Köln - 9 U 19/23

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Bonn vom 15.12.2022 (10 O 196/20) wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungs- und des Revisionsverfahrens trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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