Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 1 B 2544/02.PVL

Tenor

Der angefochtene Beschluss wird geändert.

Der Beteiligte wird im Wege der einstweiligen Verfügung verpflichtet, dem Mitbestimmungsverfahren in Bezug auf die Umsetzung des POK L. vom Sachgebiet VL 2.3 zum KK 34/Kriminalwache (Sachbearbeiterfunktion) einstweilen Fortgang zu geben.

Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.


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