Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 10 B 145/03

Tenor

Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin und die Beschwerde des Beigeladenen wird der angefochtene Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln vom 18. Dezember 2002 geändert.

Der Antrag wird (insgesamt) abgelehnt.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Instanzen. Die außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen sind erstattungsfähig.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 5.000,-- EUR festgesetzt.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen