Urteil vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 2 A 877/06

Tenor

Die Berufung wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des gerichtskosten¬freien Berufungsverfahrens. Die Kostenentschei¬dung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung des jeweils beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung in gleicher Höhe Sicherheit leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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