Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 11 A 701/07

Tenor

Das angefochtene Urteil wird geändert.

Die Ordnungsverfügung des Beklagten vom 7. März 2006 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids des Landrats des F. -S. -Kreises vom 16. Mai 2006 wird aufgehoben.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens beider Rechtszüge.

Der Beschluss ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Der Streitwert wird auch für das Berufungsverfahren auf 650,00 Euro festgesetzt.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49

Zitiert von

Bislang zitiert keine andere Entscheidung dieses Urteil.

Referenzen