Urteil vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 13 A 41/11

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln vom 26. Oktober 2010 wird zurückgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen


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