Urteil vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 12 A 1275/12

Tenor

Die Berufung wird zurückgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des gerichtkostenfreien Berufungsverfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung in gleicher Höhe Sicherheit leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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