Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 4 A 257/24.A

Tenor

Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das auf die mündliche Verhandlung vom 15.12.2023 ergangene Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf wird verworfen.

Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.

 


Gründe:

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10

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