Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 13 E 406/20

Tenor

Die Beschwerde der Beklagten gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln vom 31. März 2020 wird zurückgewiesen.

Auf die Anschlussbeschwerde der Klägerin werden der Kostenfestsetzungsbeschluss der Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle vom 21. September 2017 und der Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln vom 31. März 2020 geändert und der der Beklagten von der Klägerin zu erstattende Betrag auf insgesamt 56.397,14 Euro festgesetzt.

Die Kosten der Beschwerde und der Anschlussbeschwerde trägt die Beklagte.

 


Gründe:

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61

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