Beschluss vom Sozialgericht Dortmund - S 32 AS 5467/13 ER

Tenor

Der Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung vorläufig für die Zeit vom 29.11.2013 bis zur bestands- bzw. rechtskräftigen Entscheidung in der Hauptsache, längstens bis zum 30.04.2014, verpflichtet, a) der Antragstellerin zu 1) Leistungen nach dem SGB II entsprechend dem Bewilligungsbescheid vom 18.12.2013 mit den Maßgaben zu gewähren, dass erstens als Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts gem. § 20 Abs. 2 Satz 1 SGB II ein monatlicher Betrag von 382,00 EUR bzw. ab dem 01.01.2014 von 391,00 EUR zugrunde zu legen ist, und dass zweitens der Regelbedarf ausschließlich an die Antragstellerin zu 1) und nicht an Dritte, wie etwa Vermieter, auszuzahlen ist; b) den Antragstellern zu 3) und 4) jeweils Leistungen nach dem SGB II entsprechend dem Bewilligungsbescheid vom 18.12.2013 mit den Maßgaben zu gewähren, dass erstens die bewilligten Leistungen vollständig auszuzahlen sind und keine Aufrechnung i. H. v. 10 % des jeweiligen Regelbedarfs gemäß dem Erstattungsbescheid vom 04.11.2013 vorgenommen werden darf, und dass zweitens der jeweilige Regelbedarf ausschließlich an die Antragsteller zu 3) bzw. 4) auszuzahlen ist. Im Übrigen wird der gegen den Antragsgegner gerichtete Antrag abgelehnt. Die Beigeladene wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, dem Antragsteller zu 2) vorläufig für die Zeit vom 29.11.2013 bis zur bestands- bzw. rechtskräftigen Entscheidung in der Hauptsache, längstens bis zum 30.04.2014, Leistungen nach §§ 3 Abs. 2, 11 Abs. 2 AsylbLG in Höhe von 354,00 EUR / Monat bzw. ab dem 01.01.2014 in Höhe von 362,00 EUR / Monat zu gewähren. Im Übrigen wird der gegen die Beigeladene gerichtete Antrag abgelehnt. Der Antragsgegner trägt 50 % der erstattungsfähigen außergerichtlichen Kosten der Antragsteller zu 1), 3) und 4). Die Beigeladene trägt 70 % der erstattungsfähigen außergerichtlichen Kosten des Antragstellers zu 2). Den Antragstellern wird für diesen Rechtszug für die Zeit ab 29.11.2013 ratenfreie Prozesskostenhilfe bewilligt und Rechtsanwalt XXX aus Dortmund beigeordnet.


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