Beschluss vom Sozialgericht Dortmund - S 26 AY 8/26 ER

Tenor

Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt.

Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.

Der Antragstellerin zu 1. wird für diesen Rechtszug Prozesskostenhilfe bewilligt und Rechtsanwalt E beigeordnet. Monatsraten oder Beträge aus dem Vermögen sind nicht zu zahlen.

Der Antrag der Antragsteller zu 2. und 3. auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts wird abgelehnt.


1 2 3 4 5 6 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 57 58 59

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen