Gerichtsbescheid vom Sozialgericht Gelsenkirchen - S 39 BA 21/22

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits mit Ausnahme der notwendigen außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen, der seine Kosten selbst trägt.

Der Streitwert wird auf 88.050,84 EUR festgesetzt.


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