Beschluss vom Verwaltungsgericht Aachen - 7 L 516/06

Tenor

1. Die aufschiebende Wirkung der Klage des Antragstellers gegen den Bescheid des Antragsgegners vom 21. September 2005 in Gestalt seines Widerspruchsbescheides vom 14. August 2006 wird angeordnet.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsgegner.

2. Der Streitwert wird auf die Wertstufe "bis 600,- EUR" festgesetzt.


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