Urteil vom Verwaltungsgericht Aachen - 6 K 1490/06

Tenor

Der Beklagte wird unter Aufhebung des Wohngeldbescheides vom 30. Mai 2006 in der Fassung des Widerspruchsbescheides der Bezirksregierung Köln vom 12. September 2006 verpflichtet, dem Kläger für den Bewilligungszeitraum vom 1. Mai 2005 bis zum 30. April 2006 Wohngeld in Höhe von monatlich 40,- EUR, für den Bewilligungszeitraum vom 1. Mai 2006 bis zum 30. April 2007 Wohngeld in Höhe von monatlich 26,- EUR und für den Zeitraum vom 1. Mai 2007 bis zum 31. August 2007 Wohngeld in Höhe von 36,- EUR monatlich zu bewilligen.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger zuvor Sicherheit in gleicher Höhe geleistet hat.


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