Urteil vom Verwaltungsgericht Aachen - 1 K 123/07

Tenor

1. Der Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides des Landesamtes für Besoldung und Versorgung Nordrhein-Westfalen vom 00.00.0000 sowie dessen Widerspruchsbescheides vom 00.00.0000 verurteilt, dem Kläger für die Zeit vom 1. Oktober 2003 bis 31. Oktober 2006 den hälftigen Familienzuschlag der Stufe 1 nach § 40 Abs. 1 Nr. 4 Bundesbesoldungsgesetz zu zahlen.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist für den Kläger gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 vom Hundert des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

2. Die Zuziehung der Prozessbevollmächtigten des Klägers im Vorverfahren wird für notwendig erklärt.


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