Urteil vom Verwaltungsgericht Aachen - 9 K 855/08

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 58.000,00 EUR zuzüglich Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit Klagezustellung zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Beklagte trägt drei Viertel und die Klägerin ein Viertel der Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist für die Klägerin gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des jeweils beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar. Für die Beklagte ist das Urteil nur wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.


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