Beschluss vom Verwaltungsgericht Aachen - 8 L 341/11

Tenor

1. Der Antragstellerin wird für das Verfahren erster Instanz Prozesskostenhilfe ohne Ratenzahlung bewilligt und der Rechtsanwalt W. T. aus Aachen beigeordnet.

2. Die aufschiebende Wirkung der Klage gegen die Ordnungsverfügung der Antragsgegnerin vom 19. Mai 2011 wird angeordnet.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens

3. Der Streitwert wird auf 2.500,- EUR festgesetzt.


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