Beschluss vom Verwaltungsgericht Aachen - 4 L 968/16

Tenor

1. Der Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung untersagt, über den Antragsteller folgende Äußerungen zu verbreiten und/oder verbreiten zu lassen:

    1. „… eigentlich war ausgemacht, dass es [das Kapellchen] nicht abgerissen werden sollte",

    2. "Das Kapellchen stand unter Denkmalschutz."

    3. "Das wusste er und hat es trotzdem mutwillig zerstört",

    4. „Dieser Bescheid [vom 13. Oktober 2016] wurde Herrn C.      beim Ortstermin am 13. Oktober 2016 persönlich übergeben. Er hat diesen entgegengenommen, geöffnet und zur Kenntnis genommen. Im Anschluss daran hat er diesen auf die Straße geworfen und gesagt, dass er diesen nicht entgegennimmt".

    Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens.

2. Der Streitwert wird auf 5.000,- € festgesetzt.


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Zitiert von

Urteil vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 1 K 5973/20
21. Mai 2021
1 K 5973/20 21. Mai 2021

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