Beschluss vom Verwaltungsgericht Arnsberg - 2 L 316/11

Tenor

  • 1 Dem Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung

untersagt, die ihm zugewiesene Beförderungsplanstelle der

BesGr. A 10 BBesO, die er mit dem Beigeladenen zu besetzen

beabsichtigt, mit dem Beigeladenen oder einem anderen Bewerber

zu besetzen, bis über die Bewerbung des Antragstellers unter

Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut entschieden

worden ist.

  • 2 Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme

der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen, die dieser selbst

trägt.

  • 3 Der Streitwert wird auf 2.500,00 € festgesetzt.


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