Urteil vom Verwaltungsgericht Arnsberg - 9 K 2027/12

Tenor

Der Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheids der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung NRW (FHöV NRW) vom 26. April 2012 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids der FHöV NRW vom 13. Juni 2012 verpflichtet, dem Kläger die Möglichkeit zu geben, die Klausur im Teilmodul GE 2 zu wiederholen.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 %               des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 %               des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.


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