Urteil vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 27 K 4871/06

Tenor

Der Bescheid des Beklagten vom 23. September 2005 in der Gestalt des Widerspruchbescheides vom 11. November 2005 wird aufgehoben.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht das klagende Land zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.


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