Beschluss vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 13 L 528/08

Tenor

Der Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung untersagt, die bei ihr ausgeschriebene Stelle einer Sachgebietsleiterin/ eines Sachgebietsleiters (Bes.-Gruppe A 13 g.D. BBO bzw. Verg.-Gruppe III/IIa BAT) in der Abteilung Versicherung, Rente und Rehabilitation -zentral- in der Rentenbestandssachbearbeitung - Dezernate 1 bis 3 - mit dem Beigeladenen zu besetzen, solange über die Bewerbung der Antragstellerin unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts nicht erneut entschieden worden ist.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens, mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen, die dieser selbst trägt.

Der Streitwert wird auf 2.500,00 Euro festgesetzt.


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