Urteil vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 18 K 3554/11

Tenor

Es wird festgestellt, dass die Platzverweisung der Einsatzkräfte des Beklagten gegen den Kläger zu 1. am 25. März 2011 gegen 14.25 Uhr vor Tor 6 der Beigeladenen in P-T, T1¬straße 1, rechtswidrig war.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die nicht erstattungs-fähig sind.

Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des jeweils beizutreibenden Betra-ges abwenden, wenn nicht der jeweilige Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.


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Zitiert von

Urteil vom Verwaltungsgericht Aachen - 6 K 2434/12
16. Dezember 2013
6 K 2434/12 16. Dezember 2013
Urteil vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 6 K 254/11
8. März 2012
6 K 254/11 8. März 2012

Referenzen