Beschluss vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 14 L 1288/13.A

Tenor

Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes wird abgelehnt.

Der Antrag auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes wird abgelehnt.

Die Kosten des Verfahrens, für das keine Gerichtskosten erhoben werden, trägt der Antragsteller.


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