Urteil vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 6 K 2181/17

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch den Beklagten durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 Prozent des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vorher Sicherheit in Höhe von 110 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.


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Zitiert von

Beschluss vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 6 L 2440/24
26. November 2024
6 L 2440/24 26. November 2024

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