Beschluss vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 26 K 424/20.A

Tenor

Der Kostenfestsetzungsbeschluss der Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle des Gerichts vom 19. Juni 2023 wird geändert. Die von der Beklagten an den Kläger zu erstattenden Kosten werden auf 1.197,73 Euro nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz ab 11. Mai 2023 festgesetzt.

Im Übrigen wird die Erinnerung der Beklagten zurückgewiesen.

Die Kosten des Erinnerungsverfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden, tragen der Kläger zu 18 % und die Beklagte zu 82 %.


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