Beschluss vom Verwaltungsgericht Gelsenkirchen - 9 L 32/20

Tenor

1. Der Antrag wird abgelehnt.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen, die dieser selbst trägt.

2. Der Streitwert wird auf 5.000,00 Euro festgesetzt.


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