Urteil vom Verwaltungsgericht Köln - 25 K 1727/06

Tenor

Soweit die Klägerin die Klage zurückgenommen hat, wird das Verfahren eingestellt.

Der Gebührenbescheid des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte vom 18. Februar 2004 wird aufgehoben, soweit er den Betrag von 38.864 EUR übersteigt. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens zu neun Zehnteln, die Beklagte zu einem Zehntel.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der jeweilige Vollstreckungsschuldner kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der jeweilige Vollstreckungsgläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages leistet.


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