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AMG 1976 § 33 Aufwendungsersatz und Entgelte

Gesetz über den Verkehr mit Arzneimitteln

(1) Abweichend von § 18 Absatz 1 Satz 1 des Bundesgebührengesetzes verjährt der Anspruch auf Zahlung von Gebühren und Auslagen, die nach § 33 Absatz 1 in der bis zum 14. August 2013 geltenden Fassung in Verbindung mit der Therapieallergene-Verordnung zu erheben sind, drei Jahre nach der Bekanntgabe der abschließenden Entscheidung über die Zulassung.

(2) Wenn ein Widerspruch gegen einen auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Verwaltungsakt oder gegen die Festsetzung von Gebühren für eine individuell zurechenbare öffentliche Leistung nach diesem Gesetz erfolgreich ist, werden notwendige Aufwendungen im Sinne von § 80 Absatz 1 des Verwaltungsverfahrensgesetzes bis zur Höhe der für die Zurückweisung eines entsprechenden Widerspruchs vorgesehenen Gebühren, bei Rahmengebühren bis zu deren Mittelwert, erstattet.

(3) Für die Nutzung von Monographien für Arzneimittel, die nach § 36 von der Pflicht zur Zulassung freigestellt sind, verlangt das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte Entgelte. Dabei können pauschale Entgeltvereinbarungen mit den Verbänden, denen die Nutzer angehören, getroffen werden. Für die Bemessung der Entgelte finden die für Gebühren geltenden Regelungen entsprechende Anwendung.

(4) Die zuständige Behörde des Landes hat der zuständigen Bundesoberbehörde die dieser im Rahmen der Mitwirkungshandlungen nach diesem Gesetz entstehenden Kosten zu erstatten, soweit diese Kosten vom Verursacher getragen werden.

Referenzen

Zitiert von

Urteil vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 9 A 50/16
10. Juli 2018
9 A 50/16 10. Juli 2018
Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 9 A 752/10
13. März 2013
9 A 752/10 13. März 2013
Urteil vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 13 A 2147/06
12. August 2009
13 A 2147/06 12. August 2009
Urteil vom Verwaltungsgericht Köln - 25 K 1727/06
3. September 2007
25 K 1727/06 3. September 2007
Urteil vom Verwaltungsgericht Köln - 25 K 8570/04
3. September 2007
25 K 8570/04 3. September 2007
Urteil vom Verwaltungsgericht Köln - 25 K 10229/02
24. November 2006
25 K 10229/02 24. November 2006
Urteil vom Verwaltungsgericht Köln - 25 K 2287/03
24. November 2006
25 K 2287/03 24. November 2006
Urteil vom Verwaltungsgericht Köln - 25 K 6063/03
25. Juni 2004
25 K 6063/03 25. Juni 2004
Urteil vom Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht (11. Senat) - 11 LC 116/02
27. Mai 2004
11 LC 116/02 27. Mai 2004
Urteil vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 9 A 4074/99
14. November 2001
9 A 4074/99 14. November 2001